Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Reha
Folgend finden Sie viele der häufiger gestellten Fragen. Sollten Sie auf Ihre Fragen keine Antwort finden, dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Um wie viel Uhr beginnt ein Therapietag und wann ist er zu Ende?
Die Behandlungen im Ambulanten Reha-Zentrum finden von Montag bis Freitag zwischen 9:00 – 16:00 Uhr statt. Während dieser Zeit sollten Sie unserem Therapeuten-Team sozusagen zur Verfügung stehen, so dass wir einen Behandlungsplan aufstellen können, bei dem Sie sich etwa 4-6 Stunden in unserem Zentrum aufhalten.
Wie lang dauert eine ambulante Reha und muss ich an jedem Tag der Woche kommen? Gibt es die Möglichkeit der Verlängerung?
Die Regelzeit für eine ambulante Reha beträgt 3 Wochen oder genauer 15 Therapietage. Bei den Rentenversicherungsträgern findet die Reha täglich an 5 Tagen in der Woche (von Montag bis Freitag) statt, bei den anderen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenkassen, BG etc.) ist auch eine Therapie an 3 Tagen in der Woche möglich.
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit bei Vorliegen entsprechender Gründe die Reha-Maßnahmen zu verlängern. Hierzu muss nach einem Antragsschreiben unsererseits die Genehmigung seitens des Kostenträgers abgewartet werden. Sie selbst brauchen sich jedoch nicht darum zu kümmern.
Wann ist bezüglich einer ambulanten Reha die Krankenkasse und wann die gesetzliche Rentenversicherung für mich zuständig?
Grundsätzlich sollten Sie, um eine ambulante Reha zu erhalten, mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen. Dieser hält in der Regel bestimmte Antragsformulare oder Befundberichte für Ihren Reha-Antrag bereit. Falls nicht, können Sie die entsprechenden Formulare auch direkt bei Kranken- oder Rentenversicherungen bekommen.
Die gesetzliche Rentenversicherung, also meist die Deutsche Rentenversicherung Bund-BVA, die Deutsche Rentenversicherung „Regional“ LVA, ist immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Konkret heißt das, Sie sollen durch die Reha gesundheitlich wieder so hergestellt werden, dass Sie entweder wieder arbeiten gehen können oder gar nicht erst aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.
In nahezu allen anderen Fällen ist zunächst die Krankenkasse der erste Ansprechpartner.
Muss ich selbst für mein Mittagessen sorgen?
Nein. Sie haben jeden Tag die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten ein Mittagessen zu bekommen.
Werden Getränke zur Verfügung gestellt?
Ja. Im Aufenthaltsraum des Ambulanten Reha-Zentrums Schmerz-Weg befindet sich ein Wasserautomat an dem Sie kostenfrei zwischen gekühltem und ungekühltem Wasser wählen können.
Ich bin privat oder über Beihilfe versichert. Kann ich auch eine ambulante Reha bekommen?
Ja. In diesen Fällen verordnet Ihnen Ihr Arzt auf einem Rezept eine so genannte „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ (EAP), anschließend vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen hierzu bitte die Verordnung Ihres Arztes mit.
Die Regelverordnung bei einer EAP sind 15 Therapietage, der Aufenthalt beträgt hierbei 2-3 Stunden täglich an 3-5 Tagen in der Woche.
Welche Kleidung muss ich mitbringen?
Es empfiehlt sich sportliche Kleidung wie Trainingsanzug und Turnschuhe oder zumindest bequeme Freizeitkleidung mit festem Schuhwerk.
Wenn Anwendungen im Freien für Sie stattfinden, sollte ein weiteres paar Schuhe für den Innenbereich mitgebracht werden.
Außerdem ist für den Gerätetrainingsraum unbedingt ein Handtuch zu empfehlen.
Kann ich mich im Ambulanten Reha-Zentrum Schmerz-Weg umziehen und duschen, und kann ich meine Kleidung mit Wertsachen wegschließen?
Ja. Es sind Umkleide- und Duschräume für Damen und Herren vorhanden. Daneben gibt es abschließbare Schränke. Wir empfehlen dennoch, möglichst keine unnötigen Wertsachen mitzubringen.
Werden Fahrtkosten erstattet?
Ja. Die entstandenen Fahrtkosten werden Ihnen je nach Kostenträger der Reha-Maßnahme per Überweisung oder Barauszahlung erstattet.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Bei einer ambulanten Reha über Ihre gesetzliche Krankenkasse ist eine Zuzahlung von 10,- € pro Therapietag zu leisten. Diese Rechnung müssen Sie jedoch nicht bar entrichten, sondern nach der Reha wird Ihnen eine Rechnung zugesandt.
Gibt es auch Ruhezonen für die Therapiepausen?
Ja. Wir haben zwei unterschiedliche Ruhezonen, von denen einer mit Liegen ausgestattet und damit auch für Bandscheibenoperierte geeignet ist.
Habe ich zwischenzeitlich Gelegenheit, den Arzt zu sprechen?
Ja. Während Ihres Reha-Aufenthaltes haben Sie in der Regel einmal pro Woche einen Arzttermin. Wichtig für Sie ist, dass in der übrigen Zeit in Ihrem häuslichen Umfeld weiterhin der behandelnde niedergelassene Arzt in der Praxis für Sie zuständig ist.
Bekomme ich die Möglichkeit zum kostenfreien Parken?
Ja. Sie haben die Möglichkeit auf 2 großen Parkplätzen kostenfrei zu parken.
Ich bin bei der Polizei oder bei der Bundeswehr. Wie kann ich in diesen Fällen zu einer ambulanten Reha kommen?
In diesen Fällen verordnet Ihnen Ihr Arzt auf einem Rezept oder einem bestimmten Formular eine so genannte „Erweiterete Ambulante Physiotherapie“ (EAP). Anschließend vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen hierzu die Verordnung Ihres Arztes mit.
Die Regelverordnung bei einer EAP sind 15 Therapietage, der Aufenthalt beträgt hierbei 2-3 Stunden täglich.
Gibt es die Möglichkeit, nach einer Reha die Therapie fortzusetzen?
Ja. Die verschiedenen Kostenträger bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, auch nach einer Reha-Maßnahme weiterhin Behandlungen zu erhalten. Zum Entlassungstag erhält jeder Patient eine ärztliche Abschlussuntersuchung, bei der insbesondere nochmals über die Möglichkeiten einer Fortsetzung der Therapie (so genannte Reha-Nachsorge) gesprochen wird. Hierzu zählt u. a. Muskelaufbautraining an medizinischen Geräten oder auch die Therapie im Bewegungsbad. Je nach Kostenträger können bereits wir Ihre Nachbehandlung der Reha verordnen, welche dann direkt im Anschluss beginnen kann.